Du weißt von einem Immobilienverkauf?
Wähle den passenden Makler aus der Region, gib den Tipp ab und sichere dir bei erfolgreichem Verkauf eine attraktive Prämie – verdiene im Schnitt 2.880 € mit deinem Tipp!
Bestes Angebot
Vertraglich zugesichert
Einfach verdient

Was ist ein Tippgeber?
Jeder kann Tippgeber für Immobilien werden! Du hast gehört, dass dein Nachbar, deine Oma oder ein Bekannter seine Immobilie verkaufen möchte? Großartig – dann hast du bereits alle Voraussetzungen erfüllt. Unsere gelisteten Immobilienmakler bei ImmoTippgeber.com bieten im Durchschnitt bei einem Immobilienwert von 400.000 € eine Prämie von 2.880 € für erfolgreiche Tipps.
Gute Gründe für ImmoTippgeber
So funktioniert’s
Suche den Ort der zu verkaufenden Immobilie.
Wähle den bevorzugten Makler aus.
Gib deine Daten zur Kontaktaufnahme an.
Der Makler kontaktiert dich und bespricht das weitere Vorgehen.
Makler und Verkäufer schließen einen Verkaufsauftrag ab.
Nach erfolgreichem Verkauf erhältst du deine Prämie.
Deine Vorteile

Umfassender Marktüberblick
Zugang zu über 1000 Maklern. Auf Grundlage der Bewertungen anderer Kunden kannst du den besten Makler auswählen und dir den höchsten Mehrwert sichern.

Attraktive Prämien
Ein Tipp genügt, um dich schnell und einfach zur besten Prämie zu bringen – ganz ohne Komplikationen, Kosten oder Verpflichtungen.

Sicherheit und Klarheit
Dank klarer Vereinbarungen mit den Maklern brauchst du keine Verträge oder Konditionen aushandeln.
Wieso ImmoTippgeber?
- Umfangreiches Maklernetzwerk: Greife auf eine breite Auswahl regionaler Makler zu.
- Flexible Maklerwahl: Wähle den idealen Makler für deinen Tipp und nutze seine Expertise.
- Einfache Tippabgabe: Reiche deine Tipps online ein – ganz ohne Vertragsverhandlungen.
- Vertraglich abgesichert: Deine Tippgeberprämie ist rechtlich durch Verträge mit den Maklern gesichert.
- Faire Vergütung: Deine Chance auf hohe Provisionsbeteiligungen für Empfehlungen.
- Attraktive Prämien: Erhalte für jeden erfolgreichen Verkauf deiner Tipps eine lukrative Prämie.

Berechne deine Prämie!
Möglicher Verkaufspreis der Immobilie:
Deine potenzielle Prämie:
Dieser Rechner dient nur als Beispiel. Angegebene Provisionen & Prämien sind nicht belastbar.
Erfolgreiche ImmoTippgeber
FAQ für Tippgeber
Du kannst Tippgeber für jede Immobilie sein von dessen Verkauf du erfährst. Das könnte zum Beispiel das Haus deiner Nachbarn sein, die Wohnung eines Freundes, der überlegt zu verkaufen, oder eine Immobilie in der Familie, die veräußert werden soll. Wichtig ist nur, dass kein anderer Makler bereits einen Vermarktungsauftrag mit dem Immobilieneigentümer abgeschlossen hat.
Nein, unsere Plattform ist für dich als Tippgeber zu 100% kostenfrei.
Ja, ganz sicher. Auf unserer Plattform findest du Immobilienmakler, die einen Vertrag mit uns eingegangen sind. Kommt durch deinen Hinweis ein Maklervertrag zustande und führt dieser schließlich zum Verkauf der von dir gemeldeten Immobilie, hast du einen rechtlichen Anspruch auf die Tippgeberprämie.
Deine Prämie ist mit Abschluss des notariellen Kaufvertrags der Immobilie verdient. Zur Auszahlung durch den Makler kommt es in den meisten Fällen recht zeitnah. Solltest du hierbei Hilfe benötigen, stehen wir dir selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.
Die Höhe der Prämie variiert je nach Makler und Verkaufspreis der Immobilie. Du erhältst eine prozentuale Beteiligung am Verdienst des Maklers. Wenn du dir Makler in einer bestimmten Region anzeigen lässt, kannst du in den Profilen sehen, wie viel Prozent seiner Provision jeder Makler bereit ist, für deinen Tipp zu zahlen.
Wenn keine erfolgreiche Vermittlung zustande kommt, erhältst du keine Prämie für den Tipp.
Tippgeberprämien sind grundsätzlich steuerpflichtig und müssen in der Einkommenssteuererklärung angegeben werden.
- Bei regelmäßigen oder höheren Prämien gilt die Einkommenssteuerpflicht und du musst diese als Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit melden.
- Du musst die Prämie im Jahr, in dem du sie erhältst, in deiner Steuererklärung angeben.
- 256,00 € pro Jahr sind für nicht gewerbliche Tippgeber steuerfrei (§22 Nr. 3 EStG)
Bei Unsicherheiten ist es ratsam, einen Steuerberater zu konsultieren.
Wenn ein Makler bereits einen Verkaufsauftrag für die Immobilie hat, kannst du diese nicht tippen.

























